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   BGH, 16.02.2022 - 4 StR 403/21   

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https://dejure.org/2022,4557
BGH, 16.02.2022 - 4 StR 403/21 (https://dejure.org/2022,4557)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2022 - 4 StR 403/21 (https://dejure.org/2022,4557)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 4 StR 403/21 (https://dejure.org/2022,4557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG; § 73c StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung des Wertes von Taterträgen (fehlerhafte Berechnung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mengen, gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Anordnung der Einziehung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 ; StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1
    Schuldspruch wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mengen, gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Anordnung der Einziehung des ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 4 StR 403/21
    Das Landgericht hätte daher zugunsten des Angeklagten eine Bewertungseinheit zwischen dem Fall II.95. der Urteilsgründe und den ihm nachfolgenden Verkaufsgeschäften, mithin - wie ebenfalls zugunsten des Angeklagten anzunehmen war - den Fällen II.84.-93. der Urteilsgründe annehmen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 4 StR 403/21
    Der Senat schließt angesichts der Einsatzstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und verbleibenden Einzelstrafen von zweimal sechs Jahren und sechs Monaten, einmal zwei Jahren und neun Monaten sowie 83-mal einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses (die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19 mwN)) zu einer milderen Gesamtstrafe gelangt wäre.
  • BGH, 16.09.2021 - 2 StR 51/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung (Verrechnung mit Taterträgen;

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 4 StR 403/21
    Ihr steht das auch die Einziehungsentscheidung umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2021 - 2 StR 51/21 mwN).
  • BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter

    In prozessualer Hinsicht steht dem Umstellen des Einziehungsgrundes das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) entgegen, da die Anschlusstat gegenüber der Vortat der Steuerhinterziehung bereits sachlichrechtlich eine andere Tat (§ 53 StGB) wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2022 - 4 StR 403/21 Rn. 7; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 374/21 Rn. 7; vom 16. September 2021 - 2 StR 51/21 Rn. 7 und vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 434/19 Rn. 8; je mwN).
  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    (...) Eine eingehende Erörterung hätte sich für die Strafkammer aber bereits deshalb aufdrängen müssen, weil sich die dem Angeklagten angelasteten Handlungen letztlich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und vier Monaten erstrecken (UA S. 22; vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20; und vom 16. Februar 2022 - 4 StR 403/21, Rn. 4).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 114/22

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führen eines Fahrzeuges: Feststellung); Handeltreiben

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht zugunsten des Angeklagten eine Bewertungseinheit zwischen dem Erwerbsund dem nachfolgenden Verkaufsgeschäft annehmen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 403/21 Rn. 4).
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